Der Internet-Großhandel bringt erhebliche Vorteile für alle Handelspartner.
zentrada verbindet eine große Zahl von Händlern mit führenden Lieferanten aus ganz Europa und kennt natürlich alle Probleme und Störungen, die im Tagesgeschäft nicht immer zu vermeiden sind.
Die TradeSafe Technologie und unsere Fair Trade Service Policy haben sich seit 2012 in hunderttausenden von Großhandelstransaktionen bewährt. Bitte beachten Sie unsere 7 einfachen Grundsätze und Leistungsversprechen für faire Handelsgeschäfte und den BtoB Einkauf über zentrada.
Auch wenn Sie mit den unterschiedlichsten Lieferanten arbeiten, Sie zahlen immer direkt an zentrada und erhalten immer die Rechnung von zentrada. Die Möglichkeit von Trouble und Service Tickets und unsere Account Teams in 7 Ländern und 10 Sprachen bietet Ihnen den Service und die Sicherheit für europaweite Großhandelsgeschäfte in jeder Größenordnung mit zentralen fairen AGBs und unserem zentralen Leistungsversprechen.
Nachweisbare Zusagen und Angaben zu Produktqualitäten und -funktionalitäten, Warenzustand, Verfügbarkeit, Mengen, Lieferzeiten und Kosten sind Vertragsbestandteil und sind in Produktbeschreibung, Mails, Bestätigungen und Chatverläufen dokumentiert können nicht durch individuelle AGBs und sonstige nicht ausdrücklich dokumentierte Nebenvereinbarungen relativiert werden.
Eine Ausnahme bildet das Werbeversprechen der "kostenfreien Lieferung". Diese kann für Sondergebiete wie Inseln oder Bergdörfern mit erheblich abweichenden Lieferkosten, seitens der Anbieter mit der Angebotsabgabe abgelehnt werden.
Liefertermine verstehen sich als Ausliefertermine beim Einkäufer, werden aber als unverbindliches Zieldatum interpretiert, soweit nicht ausdrücklich als Fixtermin zugesichert. Bei einem möglichen Verzug ist eine übliche Abweichungstoleranz zu beachten. Wird vom Anbieter kein Termin genannt, wird von der aktuellen Verfügbarkeit und zeitnahen Lieferung ausgegangen.
Die Verantwortung für den Liefertermin liegt bis zum 1. Zustellversuch komplett beim Anbieter, welcher das Versandunternehmen beauftragt.
Ab einer Lieferzeitabweichung von mehr als 5 Werktagen kann bei rechtzeitiger Mahnung von einem vertraglich geschuldeten Leistungsverzug ausgegangen werden.
Soweit vom Anbieter nicht ausdrücklich anders dargestellt, garantiert zentrada voll funktionsfähige und originalverpackte Neuware, welche über alle beschriebenen und vor allem bildlich dargestellten Produkteigenschaften verfügt. Gleiches gilt für mögliche Sortierungen. Auf existierende und mögliche Abweichungen ist im Angebot explizit und ausdrücklich hinzuweisen.
Mit seinem Angebot aus zentrada und seinem Bestellangebot bestätigt der Lieferant die Rechtmäßigkeit der Ware im Gebrauchsmuster und Markenrecht sowie seine Rechte zum Vertrieb der Ware zu den genannten Bedingungen im Rechtsraum seines Produktangebotes auf zentrada und insbesondere im Geschäftsland des Einkäufers. Sollten für den Einkäufer Vertriebsbeschränkungen beinhaltet sein, sind diese ausdrücklich schon im in Angebot zu kennzeichnen.
Ware auf zentrada erfüllt die zentralen Zulassungen für den Europäischen Markt. Abweichende und länderspezifische Zulassungen, Zertifizierungen und Registrierungsanforderungen z.B. für Entsorgung obliegen dem Käufer.
Grundsätzlich geht zentrada und die Lieferanten in der Geschäftsabwicklung über TradeSafe von einer Transaktion zwischen gewerblichen Parteien zu einem gewerblichen Zweck aus.
Jede Form der Geltendmachung von Verbraucherschutzgesetzgebung im deutschen oder europäischen Maßstab wird daher auch für einen ggf. privat motivierten Kauf ausgeschlossen. Alle Parteien erklären mit der Nutzung von zentrada und TradeSafe ausdrücklich ihren gewerblichen Status und Handeln. Gleiches gilt für die Berechtigkeitsvermutung für die geschäftlichen Willenserklärungen.
Grundsätzlich sind in der TradeSafe-Bestellabwicklung alle Transportkosten (ohne Zollabwicklung und Zölle soweit gegeben) zu benennen und über die TradeSafe-Transaktion abzurechnen.
Der Lieferant schuldet die ordnungsgemäße Lieferung an der Lieferadresse des Einkäufers und er haftet für den Untergang und Verlust der Ware auf dem Transportweg. Dem Einkäufer dürfen bis zum 2. Zustellversuch keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Der Einkäufer ist soweit auf der Verpackung Schäden erkennbar, für die sofortige Prüfung der Ware auf Transportschäden bei der Auslieferung verantwortlich und hat eine Mitwirkungspflicht bei der Regulierung von Transportschäden zwischen dem Anbieter und dem vom Anbieter beauftragten Versandunternehmen.
zentrada , Würzburg, 25. März 2021